Takes abrechnen in der Synchronisation
CueFlow-Redaktion ·
Kurz gesagt
Abgerechnet wird meist eine Grundgage plus ein Betrag pro Take, nach der Menge, die im Studio tatsächlich aufgenommen wurde. Die Rechnung braucht die Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG. Auf die Vergütung selbstständiger Sprecher zahlt das Studio in der Regel zusätzlich die Künstlersozialabgabe.
Das übliche Modell: Grundgage plus Takes
Ein Take ist ein kurzer Abschnitt, der einzeln aufgenommen wird. Viele Vereinbarungen bestehen aus einer festen Grundgage für den Termin und einem Betrag je Take. Wie hoch beides ist, vereinbaren Studio und Sprecher frei; ein gesetzlicher Satz existiert nicht.
In CueFlow lassen sich Sätze pro Take, pro Minute, pro Stunde oder Tag und als Pauschale hinterlegen, dazu Zuschläge für Samstag, Sonntag, Feiertag, Abend und Nacht.
Takes zählen, bevor die Rechnung entsteht
Streit entsteht meist über die Menge, nicht über den Satz. Deshalb lohnt es sich, die Zahl der Takes noch im Termin festzuhalten und von beiden Seiten bestätigen zu lassen, bevor die Rechnung geschrieben wird.
In CueFlow führen Studio und Sprecher bei Buchungen für Synchronisation, ADR und Hörspiel ein Take-Protokoll je Rolle, auf Wunsch mit Timecodes. Die Summe übernimmt die Sprecherin oder der Sprecher in die Ist-Zeit; das Studio bestätigt sie oder widerspricht mit Begründung. Ohne Antwort gilt sie nach 7 Tagen als bestätigt, und erst die bestätigte Menge kommt auf die Rechnung.
Was auf die Rechnung muss
Eine Rechnung nennt unter anderem Name und Anschrift beider Seiten, die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsstellers, das Ausstellungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, den Zeitpunkt der Leistung, das Entgelt, den Steuersatz und den Steuerbetrag oder einen Hinweis auf eine Steuerbefreiung (§ 14 Abs. 4 UStG). Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus und vermerken auf der Rechnung, dass die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt (§ 34a UStDV).
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen im Inland E-Rechnungen empfangen können; die Pflicht, selbst E-Rechnungen auszustellen, kommt je nach Umsatz ab 2027 oder 2028. CueFlow erstellt die Rechnung aus der Buchung als PDF mit eingebetteten ZUGFeRD-Daten und zusätzlich als XRechnung. Mehr dazu im Ratgeber zur XRechnung.
Künstlersozialabgabe auf die Gage
Für das Studio gehört die Künstlersozialabgabe zu den Kosten einer Aufnahme: 2026 sind es 4,9 Prozent der an selbstständige Künstler gezahlten Entgelte. Gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer zählt nicht dazu (§ 25 KSVG).
Quellen
- § 14 UStG: Ausstellung von Rechnungen (gesetze-im-internet.de)
- § 19 UStG: Besteuerung der Kleinunternehmer (gesetze-im-internet.de)
- § 34a UStDV: Rechnungen der Kleinunternehmer (gesetze-im-internet.de)
- Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur E-Rechnung
- Deutsche Rentenversicherung: Künstlersozialabgabe sinkt ab 2026 (Meldung vom 25.07.2025)
- § 25 KSVG: Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe (gesetze-im-internet.de)